
Bei der Einarbeitung von Satzungsänderungen in die Website kann es zu Verzögerungen kommen. Verbindlich sind die jeweils aktuellen, vom Landeskirchenamt in Hannover genehmigten und im Amtsblatt des Landkreises Peine veröffentlichten Fassungen samt aller Nachtragssatzungen. Sie werden in der Kindertagesstätte ausgehängt.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohenhameln hat die Gebührenordnung in seiner Sitzung am 28.02.2001 beschlossen. Ihr folgten Änderungssatzungen, die letzte am 11.09.2009. Alle sind ordnungsgemäß vom Kirchenvorstand unterzeichnet, vom Landeskirchenamt in Hannover genehmigt (Az.: G 7 Hohenhameln II 5, 27) und im Amtsblatt des Landkreises Peine veröffentlicht worden.
Aus Übersichtlichkeitsgründen haben wir in unsere Website nur den Berechnungsmodus für das zu berücksichtigende Einkommen, die Gebührensozialstaffel, die Ermäßigungsregelung für Geschwisterkinder und die Höhe des Essensgeldes aufgenommen.
Die Gebühr wird nach dem Gesamteinkommen der Sorgeberechtigten gestaffelt!
A) Einkommensberechnung:
Bruttoeinkommen lt. Einkommenssteuerbescheid: .....................
(im Steuerbescheid zu finden unter "Gesamtbetrag der Einkünfte")
abzgl. Kinderfreibeträge: .....................
(z. Zt. jährlich 3.648,-- € pro Kind) ____________
Zwischensumme: .....................
(Bruttoeinkommen abzgl. der Summe der Kinderfreibeträge) ____________
= monatlich bereinigtes Bruttoeinkommen: .....................
(Zwischensumme : 12 Monate) ____________
abzgl. Unterkunftspauschale lt. Gebührenordnung:
- für 2 Familienmitglieder: 330,00 €
- für 3 Familienmitglieder: 390,00 €
- für 4 Familienmitglieder: 455,00 €
- für 5 Familienmitglieder: 520,00 €
- für jedes weitere: 65,00 € .....................
____________
= zu berücksichtigendes Einkommen: .....................
(monatl. bereinigtes Bruttoeinkommen abzgl. Unterkunftspauschale) ============
B) Gebührenstaffel (gültig ab 01.10.2009):
Stufe |
zu berücksichtigendes Einkommen (Euro = €) |
4 Stunden |
5 Stunden |
6 Stunden |
ganztags |
I |
1.300 € |
77,00 € |
87,00 € |
96,00 € |
115,00 € |
II |
1.301 € - 1.800 € |
99,00 € |
110,00 € |
122,00 € |
144,00 € |
III |
1.801 € - 2.300 € |
119,00 € |
132,00 € |
145,00 € |
173,00 € |
IV |
2.301 € - 2.800 € |
138,00 € |
155,00 € |
171,00 € |
202,00 € |
V |
2.801 € - 3.300 € |
159,00 € |
177,00 € |
196,00 € |
232,00 € |
VI |
Über 3.300 € |
179,00 € |
200,00 € |
220,00 € |
260,00 € |
C) Ermäßigung für Geschwisterkinder:
Für das zweite Kind wird die Gebühr um 50 % ermäßigt. Alle weiteren Kinder sind gebührenfrei.
D) Essensgeld:
Das Essensgeld beträgt pauschal monatlich 30,68 Euro.
Nachrichtlich:
Essenskinder können nur aufgenommen werden, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Für den Kindergartenbus sind monatlich 10,-- Euro pro Familie zu bezahlen.
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