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(gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 KiTaG)

 

 

Meine Mama oder mein Papa
sind im Elternrat
(06-11-2007)

von oben links nach unten rechts:
Tom-Paul, Nick-Jalen, Natalie, Lena, Berit, Philipp, Mara, Paula, Clemens, Arwen, Hannah und Finn;
Johannes war am Tag des Fotos leider nicht in der Kita; Leon fehlt, da seine Mama erst später nachgewählt wurde
Meine Mama oder mein Papa sind im Elternrat
   

Zusammensetzung des Elternrats 2011/12
Name

Telefon

(05128)

Gruppensprecher(in) für

Nancy Maslow

Diana Kolbe

40 40 70

333 21 98

Bären

Julia Zühlke, Stellvertreterin

Beate Rychlowski

96 05 51

33 36 40

Drachennest

Thomas Heinzelmann

Silvia Schiller

*)

40 94 05

Hasen

Esther Ahrens

Nicole Sander

78 83

96 12 24

Igel

Angela Klein

Nadine Kummert

51 58

409 18 08

Sonnenkäfer

Ines Claaßen, ER-Vorsitzende

Ingo Peters

40 48 27

96 19 33

Tigerenten
*) Telefonnummer bitte in der Gruppe erfragen!

 

Konstituierende Sitzung des Elternrats am 30. Oktober 2008

Elternratssitzung

 

Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrates
(gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 KiTaG)

1.

In jeder Gruppe wird ein(e) Gruppensprecher(in) (im nachfolgenden "Elternbeiräte" genannt) und sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(in) für die Dauer eines Kindergartenjahres gewählt.

Der Elternrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n). Diese(r) sollte Glied der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers, zumindest aber Glied einer der dem ökumenischen Rat der Kirchen angehörenden Kirche sein.

2.

Die Wahlen sind innerhalb von 6 Wochen nach Beginn eines neuen Kindergartenjahres durchzuführen.

3.

Es genügt die Mehrheit der anwesenden Stimmen.

4.

Beide Elternteile eines Kindes sind wahlberechtigt, es darf aber nur einer von ihnen gewählt werden. Pro Gruppe hat jedes Elternpaar jeweils nur 1 Stimme.

5.

Die Wahlen sind auf Wunsch geheim.

6.

Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

7.

Die Elternbeiräte/-beirätinnen und ihre Stellvertreter/-innen bilden gemeinsam mit den Gruppenerziehern/-erzieherinnen und dem/der Leiter(in) den Elternrat. Dieser trifft sich in ca. zweimonatigem Abstand zu internen Kindergartensitzungen.

8.

Die Elternbeiräte sind automatisch Mitglieder im Kindertagesstättenbeirat. Dieser setzt sich aus

  • 3 Vertretern der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohenhameln,
  • 3 Vertretern der Gemeinde,
  • dem/der Kindergartenleiter(in) (mit beratender Stimme),
  • 1 Vertreter(in) der Fachkräfte des Kindergartens und den
  • 6 Elternbeiräten zusammen.

Weitere sachkundige Personen können mit beratender Stimme vom Kita-Beirat zu den Sitzungen hinzugezogen werden.

Die Kirchengemeinde stellt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Dieser lädt zu den Sitzungen ein.

Ist der/die gewählte Elternbeirat/-rätin verhindert, an der Kita-Beiratssitzung teilzunehmen, entsendet er seine(n)/ihre(n) Stellvertreter(in).

9.

Infobrett des ElternratsEltern von Kindergartenkindern sollen bei der Erfüllung der Aufgaben des Kindergartens mitwirken.
Der Elternrat soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger, Gemeinde und Erzieherinnen fördern.

Er soll insbesondere gehört werden und Empfehlungen zur Beschlußfassung durch den Kirchenvorstand aussprechen bei:

  • baulichen Veränderungen;
  • Verwendung von Haushaltsmitteln;
  • Planung und Gestaltung von Elternabenden, Festen, Ausflügen und Arbeitseinsätzen;
  • pädagogischen Inhalten;
  • Öffnungszeiten.

Personalfragen sind alleinige Sache des Kirchenvorstandes.

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