Logo Ev. Kita Kl. Lummerland  
   
 
 
Aktuelles
Was uns wichtig ist
Chronik
Fotoalbum
Eltern
Eltern aktiv
Elternrat
Hall of Fame
Kita-Beirat
Gemeinde
Kirchengemeinde
Konzeption
Öffnungszeiten
Gruppen
Vorschultreff
Räume
Satzungen
Team
Termine


Logo ElternratElternrat

(gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 KiTaG)

 

 

Meine Mama oder mein Papa
sind im Elternrat
(06-11-2007)

von oben links nach unten rechts:
Tom-Paul, Nick-Jalen, Natalie, Lena, Berit, Philipp, Mara, Paula, Clemens, Arwen, Hannah und Finn;
Johannes war am Tag des Fotos leider nicht in der Kita; Leon fehlt, da seine Mama erst später nachgewählt wurde
Meine Mama oder mein Papa sind im Elternrat
   

Zusammensetzung des Elternrats 2009/2010
Name

Telefon

(05128)

Gruppensprecher(in) für

Christina Spatz

Nancy Maslow

40 30 03

40 40 70

Bären

Ines Claaßen, Stellvertreterin

Ramona Happke

40 48 27

33 34 47

Drachen

Ilka Meyfeld, ER-Vorsitzende

Ingo Peters

40 97 09

96 19 33

Hasen

Melanie Hohmann

Tanja Bradtke

40 49 59

40 30 90

Igel

Tanja Misiak

Sandra Knochenmuß

40 08 76

83 31

Sonnenkäfer

Manuela Lustig

Dorothea Büttner

42 24

2 80

Tigerenten

 

Konstituierende Sitzung des Elternrats am 30. Oktober 2008

Elternratssitzung

 

Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrates
(gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 KiTaG)

1.

In jeder Gruppe wird ein(e) Gruppensprecher(in) (im nachfolgenden "Elternbeiräte" genannt) und sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(in) für die Dauer eines Kindergartenjahres gewählt.

Der Elternrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n). Diese(r) sollte Glied der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers, zumindest aber Glied einer der dem ökumenischen Rat der Kirchen angehörenden Kirche sein.

2.

Die Wahlen sind innerhalb von 6 Wochen nach Beginn eines neuen Kindergartenjahres durchzuführen.

3.

Es genügt die Mehrheit der anwesenden Stimmen.

4.

Beide Elternteile eines Kindes sind wahlberechtigt, es darf aber nur einer von ihnen gewählt werden. Pro Gruppe hat jedes Elternpaar jeweils nur 1 Stimme.

5.

Die Wahlen sind auf Wunsch geheim.

6.

Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

7.

Die Elternbeiräte/-beirätinnen und ihre Stellvertreter/-innen bilden gemeinsam mit den Gruppenerziehern/-erzieherinnen und dem/der Leiter(in) den Elternrat. Dieser trifft sich in ca. zweimonatigem Abstand zu internen Kindergartensitzungen.

8.

Die Elternbeiräte sind automatisch Mitglieder im Kindertagesstättenbeirat. Dieser setzt sich aus

  • 3 Vertretern der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohenhameln,
  • 3 Vertretern der Gemeinde,
  • dem/der Kindergartenleiter(in) (mit beratender Stimme),
  • 1 Vertreter(in) der Fachkräfte des Kindergartens und den
  • 6 Elternbeiräten zusammen.

Weitere sachkundige Personen können mit beratender Stimme vom Kita-Beirat zu den Sitzungen hinzugezogen werden.

Die Kirchengemeinde stellt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Dieser lädt zu den Sitzungen ein.

Ist der/die gewählte Elternbeirat/-rätin verhindert, an der Kita-Beiratssitzung teilzunehmen, entsendet er seine(n)/ihre(n) Stellvertreter(in).

9.

Infobrett des ElternratsEltern von Kindergartenkindern sollen bei der Erfüllung der Aufgaben des Kindergartens mitwirken.
Der Elternrat soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger, Gemeinde und Erzieherinnen fördern.

Er soll insbesondere gehört werden und Empfehlungen zur Beschlußfassung durch den Kirchenvorstand aussprechen bei:

  • baulichen Veränderungen;
  • Verwendung von Haushaltsmitteln;
  • Planung und Gestaltung von Elternabenden, Festen, Ausflügen und Arbeitseinsätzen;
  • pädagogischen Inhalten;
  • Öffnungszeiten.

Personalfragen sind alleinige Sache des Kirchenvorstandes.

[ nach oben ]