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Meine Mama oder mein Papa sind im Elternrat (06-11-2007)
von oben links nach unten rechts: Tom-Paul, Nick-Jalen, Natalie, Lena, Berit, Philipp, Mara, Paula, Clemens, Arwen, Hannah und Finn; Johannes war am Tag des Fotos leider nicht in der Kita; Leon fehlt, da seine Mama erst später nachgewählt wurde |
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Zusammensetzung des Elternrats 2009/2010 |
Name |
Telefon
(05128)
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Gruppensprecher(in) für
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Christina Spatz
Nancy Maslow |
40 30 03
40 40 70 |
Bären
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Ines Claaßen, Stellvertreterin
Ramona Happke
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40 48 27
33 34 47 |
Drachen
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Ilka Meyfeld, ER-Vorsitzende
Ingo Peters
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40 97 09
96 19 33
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Hasen
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Melanie Hohmann
Tanja Bradtke
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40 49 59
40 30 90
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Igel
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Tanja Misiak
Sandra Knochenmuß
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40 08 76
83 31
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Sonnenkäfer
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Manuela Lustig
Dorothea Büttner
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42 24
2 80
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Tigerenten
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Konstituierende Sitzung des Elternrats am 30. Oktober 2008

Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrates
(gem. § 4, Abs. 1, Satz 3 KiTaG)
1.
In jeder Gruppe wird ein(e) Gruppensprecher(in) (im nachfolgenden "Elternbeiräte" genannt) und sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(in) für die Dauer eines Kindergartenjahres gewählt.
Der Elternrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).
Diese(r) sollte Glied der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers,
zumindest aber Glied einer der dem ökumenischen Rat der Kirchen
angehörenden Kirche sein.
2.
Die Wahlen sind innerhalb von 6 Wochen nach Beginn eines neuen Kindergartenjahres durchzuführen.
3.
Es genügt die Mehrheit der anwesenden Stimmen.
4.
Beide Elternteile eines Kindes sind wahlberechtigt, es darf aber nur einer von ihnen gewählt werden. Pro Gruppe hat jedes Elternpaar jeweils nur 1 Stimme.
5.
Die Wahlen sind auf Wunsch geheim.
6.
Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
7.
Die Elternbeiräte/-beirätinnen und ihre Stellvertreter/-innen
bilden gemeinsam mit den Gruppenerziehern/-erzieherinnen und dem/der Leiter(in) den Elternrat. Dieser trifft sich in ca. zweimonatigem Abstand zu internen Kindergartensitzungen.
8.
Die Elternbeiräte sind automatisch Mitglieder im Kindertagesstättenbeirat. Dieser setzt sich aus
- 3 Vertretern der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohenhameln,
- 3 Vertretern der Gemeinde,
- dem/der Kindergartenleiter(in) (mit beratender Stimme),
- 1 Vertreter(in) der Fachkräfte des Kindergartens und den
- 6 Elternbeiräten zusammen.
Weitere sachkundige Personen können mit beratender Stimme vom Kita-Beirat zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Die Kirchengemeinde stellt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Dieser lädt zu den Sitzungen ein. Ist der/die gewählte Elternbeirat/-rätin verhindert, an der Kita-Beiratssitzung teilzunehmen, entsendet er seine(n)/ihre(n) Stellvertreter(in).
9.
Eltern von Kindergartenkindern sollen bei der Erfüllung der Aufgaben des
Kindergartens mitwirken.
Der Elternrat soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger, Gemeinde und Erzieherinnen fördern.
Er soll insbesondere gehört werden und Empfehlungen zur Beschlußfassung durch den Kirchenvorstand aussprechen bei:
- baulichen Veränderungen;
- Verwendung von Haushaltsmitteln;
- Planung und Gestaltung von Elternabenden, Festen, Ausflügen und Arbeitseinsätzen;
- pädagogischen Inhalten;
- Öffnungszeiten.
Personalfragen sind alleinige Sache des Kirchenvorstandes.
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